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Freistellungsauftrag: Was das ist und warum du einen haben solltest

23/01/2022

Schaltest du bei dem Thema Steuern und Freistellungsauftrag lieber gleich ab? Kann ich verstehen, Steuern sind per se nicht das Spannendste, das ich mir vorstellen kann. Doch diesem Thema würde ich definitiv etwas Aufmerksamkeit schenken. 

Freistellungsauftrag klingt nach Bürokratie. Nach Aufwand. Aber ich kann dich beruhigen, mit ein paar einfachen Handgriffen hast du den Punkt zügig abgehakt.

Doch worum geht es eigentlich?

Als Investorin erhältst du Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen. Diese musst du versteuern. Stellt du jedoch einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank, kannst du bis zum Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro für Singles oder 1.602 Euro bei Verheirateten Gewinne einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen.

Erst wenn deine Erträge diesen Freibetrag übersteigen, musst du sie versteuern.

Solltest du also keinen Freistellungsauftrag stellen, zahlst du mehr Steuern als notwendig und musst sie dir über die Steuererklärung zurückholen.

In diesem Blogartikel erkläre ich dir, wie du dabei vorgehst und beantworte die wichtigsten Fragen rund um den Freistellungsauftrag.

1. Was sind Kapitalerträge und wie werden sie besteuert?

Klären wir zuerst einmal, was alles zu den Kapitalerträgen zählt. 

Das sind die gängigsten Kapitalerträge:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften
  • Ausschüttungen aus Fonds und ETFs. 

Zinserträge erhältst du beim Festgeldkonto, Tagesgeldkonto (aktuell eher nicht) oder aus festverzinslichen Wertpapieren wie Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen. 

Solltest du in Aktien investiert haben, heißen hier die Kapitalerträge Dividenden. Einmal im Jahr werden sie nach der Hauptversammlung gezahlt. Es gibt auch Unternehmen, die halbjährlich oder vierteljährlich Dividende an ihre Anteilseigner auszahlen.

Wenn du Wertpapiere (z. B. Aktien, ETFs oder Fonds) mit Gewinn verkaufen, erzielst du einen Kursgewinn. Auch der muss versteuert werden.

Ausschüttungen erhältst du, wenn du in ETFs (Exchange Traded Funds) und Fonds investiert bist und diese z. B. jährlich deinem Verrechnungskonto vom Depot gutgeschrieben werden. 

Solltest du ab dem 01.01.2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, sind Gewinne daraus auch steuerpflichtig.

Unabhängig davon, woher deine Einkünfte kommen, ist die Kapitalertragssteuer immer gleich hoch.

Und so werden Kapitalerträge im Detail versteuert:

So werden Kapitalerträge besteuert mit Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Wenn du 100 Euro Erträge aus Zinsen oder Dividenden erhältst, musst du (wie oben in der Grafik zu sehen) 25 Euro Abgeltungssteuer, 1,38 Euro Solidaritätszuschlag und 2 Euro Kirchensteuer (falls du Mitglied in der Kirche bist) zahlen. Dir bleiben 71,62 Euro nach Steuern übrig. 

2. Welche Freibeträge gibt es?

Jeder von uns hat einen Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr. Das heißt, du wirst erst steuerpflichtig, wenn deine Kapitalerträge die Grenze von 801 Euro pro Jahr übersteigen.

Dazu ein Beispiel:

Stell dir vor, du erhältst 1.001 € Kapitalerträge. Dann ergibt sich folgende Rechnung:

Du zahlst 56,75 Euro Steuern auf 1.001 Euro Kapitalerträge unter Anrechnung des Sparerfreibetrages. Die Steuer wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt.

Singles haben also einen Sparerfreibetrag von 801 Euro, Ehepaare zusammen 1.602 Euro. Eheleute können getrennt oder zusammen Freistellungsaufträge für ihre Konten und Wertpapierdepots beantragen.

Gut zu wissen: Ab dem Jahr 2023 werden die Freibeträge bei Singles auf 1.000 Euro bzw. für Ehepaare auf 2.000 Euro pro Jahr angehoben.

Übrigens haben auch Kinder diesen Freibetrag. Solltest du also für deine Kinder investieren, vergiss nicht einen Freistellungsauftrag für sie einzurichten. Dabei muss das Depot auf den Namen des Kindes lauten. 

3. Wo erteile ich einen Freistellungsauftrag?

Einen Freistellungsauftrag erteilst du bei deiner Bank (z.B. ING, Consorsbank, Trade Republic, Comdirect, Deutsche Bank, HypoVereinsbank, Sparkasse, Volksbank, usw.).

Stelle dir also die Frage, bei welchen Banken du ein Konto oder Wertpapierdepot hast. Wo erhältst du Zinsen oder Dividenden? Schau auch, wo du sonst noch Verträge abgeschlossen hast, aus denen du Kapitalerträge erhältst. Das kann beispielsweise bei einer Bausparkasse sein. 

Bist du bei mehreren Banken Kunde, erteilst du pro Bank einen Freistellungsauftrag.

Damit verteilst du deinen Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken. Wichtig ist nur, dass du den Gesamtbetrag von 801 Euro nicht überschreitest. Dafür empfehle ich dir eine Übersicht über deine Freistellungsaufträge zu erstellen.

Hier habe ich dir eine Vorlage erstellt. So weißt du immer, welchen Banken du einen Freistellungsauftrag in welcher Höhe erteilt hast. Damit kannst du leicht kontrollieren, dass du den Gesamtbetrag nicht überschreitest.  

VORLAGE ÜBERSICHT FREISTELLUNGSAUFTRÄGE

4. Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?

Die meisten Banken und Online-Depots ermöglichen dir, über ihre Webseite einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Meistens findest du ihn bei den Einstellungen von deinem Konto oder Wertpapierdepot. Bei einigen Banken nennt sich der Punkt auch Verwaltung. 

Findest du kein Formular von deiner Bank, kannst du die Mustervorlage von der Deutschen Finanzagentur verwenden.

5. Was benötige ich zur Einrichtung eines Freistellungsauftrages?

Am wichtigsten ist deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Du findest sie auf deiner Gehaltsabrechnung oder auf deinem Steuerbescheid.

Ohne Steuer-ID muss deine Bank die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einbehalten.

Findest du deine Steuer-ID nicht mehr? Dann schau mal im Internet nach dem Bundeszentralamt für Steuern oder nutze diesen Link. Dort wird man dir weiterhelfen.

6. Wie lange gilt mein erteilter Freistellungsauftrag?

Dein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 1. Januar für das Kalenderjahr, in dem du ihn einreichst. Jeder Freistellungsauftrag kann zum 31.12. des Jahres gekündigt werden. 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Freistellungsaufträge unbefristet zu erteilen. Dieser gilt dann so lange, bis du ihn widerrufst oder den Auftrag änderst.

7. Was mache ich, wenn ich vergessen habe, einen Freistellungsauftrag zu erteilen?

Wenn du zu Beginn des Jahres versäumt hast bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kannst du das bis zum Jahresende nachholen. 

Dabei musst du lediglich die Fristen der Banken, in der Regel der 15. Dezember eines Jahres, berücksichtigen. Dein Freistellungsauftrag gilt dann rückwirkend ab Jahresanfang.

8. Was du tun kannst, wenn du doch einmal zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hast

Solltest du auch diese Frist verpasst haben, kannst du die zu viel gezahlten Steuern auf deine Kapitalerträge über die Steuererklärung zurückholen.

Zusammenfassung

  • Kapitalerträge sind Steuerpflichtig
  • Alleinstehende haben einen Sparerfreibetrag von 801 Euro, Verheiratete von zusammen 1.602 Euro
  • Alle Erträge, die über die Freigrenze hinaus gehen, müssen versteuert werden
  • Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungssteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf den Abgeltungsbetrag) sowie 8 oder 9 % (je nach Bundesland) Kirchensteuer (auf den Abgeltungsbetrag) an.
  • Erstelle dir eine Übersicht deiner Freistellungsaufträge
  • Teile deinen Sparerpauschbetrag sinnvoll auf die einzelnen Banken auf, wo du Kapitalerträge erhältst.
  • Ein Freistellungsauftrag kann für ein Jahr oder unbefristet erteilt werden.
  • Kinder haben auch einen Sparerfreibetrag.

Zu guter Letzt, lege dir eine Erinnerung in deinen Kalender für den Jahresanfang. So vergisst du nicht, deine Freistellungsaufträge zu erneuern, anzupassen, zu löschen oder neu einzurichten.

Füge dem Kalendereintrag gleich eine Checkliste mit weiteren To-dos zum Jahresanfang für deine Finanzen hinzu. Gedanklich bist du dann schon im Thema drin und brauchst dich nicht wieder neu reindenken. Tipps für diese Liste findest du hier

War doch nicht so kompliziert, oder? 

Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg mit deinen Investitionen!

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SMUF Stern

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